DDR von A-Z, Band 1960

Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Durch VO vom 22. 4. 1954 geschaffene, den Räten der Bezirke unterstellte staatliche Institutionen mit örtlichen Außenstellen, die den gesamten privaten und gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und Gespannen zu lenken und zu kontrollieren haben. Bei den BDK ist für jeden Gütertransport über mehr als 50 km eine Genehmigung einzuholen. Zur Sicherstellung der Rückladungen bestehen an vielen Orten Lkw-Meldestellen, die ebenfalls den BDK unterstellt sind. Die „volkseigenen“ Kraftfahrbetriebe (Kraftverkehr) und die „volkseigenen“ Kraftfahrzeug-Instandsetzungsbetriebe sind den BDK unterstellt. (Verkehrswesen, Spedition)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 69


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.