DDR von A-Z, Band 1960

Erschwerniszuschläge (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Für Beschäftigte in schwerer, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Arbeit werden Sonderzuschläge gewährt. Bisher wurden die E. durch einen prozentualen Zuschlag zum Lohn gewährt. In Zukunft sollen sie bei gleichzeitiger Beschränkung des empfangsberechtigten Personenkreises in Gestalt fester Beträge gezahlt werden. (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 107


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.