Finanzamt (1960)
Siehe auch:
Die Aufgaben der ehemaligen F. wurden seit der Verwaltungsreform im Jahre 1952 von den allgemeinen inneren Verwaltungen der Kreise und Bezirke übernommen. Die kassenmäßige Abwicklung der Abgabenzahlungen läuft über die Deutsche ➝Notenbank. Neben der Veranlagung und Einziehung von Steuern gehören die Vereinnahmung der Sozialversicherungsbeiträge, die Einleitung von Steuerstrafsachen und Festsetzung von Steuerstrafen, Überwachung der Preisbildung und Preisprüfungen sowie der sogen, operative Außendienst (Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Vollstreckung usw.) zu den Aufgaben der „Abteilungen-Finanzen“ bzw. „Unterabteilungen Abgaben“. (Steuern, Staatshaushalt, Abgabenverwaltung)
Literaturangaben
- Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage.
- Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 120