Finanzberichterstattung (1960)
Siehe auch:
Sie ist ein Instrument zur Kontrolle der finanziellen Tätigkeit der VEB und bietet die Grundlage für Produktionsberatungen und Rentabilitätsbesprechungen innerhalb des Betriebes. Die F. umfaßt Monats-, Quartals- und Jahresberichte. Durch die Monatsberichte soll kurzfristig ein Einblick in das Betriebsgeschehen gegeben werden, so daß noch Maßnahmen ergriffen werden können, um die Arbeit zu verbessern (operative Kontrolle). Die Quartalsberichterstattung soll bei Wahrung des Kumulativen noch einen tieferen Einblick in das Betriebsgeschehen geben. Neben den Monatsberichtsblättern werden noch zusätzlich Berichte verlangt. Weiterhin dient sie wie der Jahresbericht der volkswirtschaftlichen Gesamtabrechnung. Die Jahresberichte umfassen das Planjahr. Hier können die Planerfüllung insgesamt und die Voraussetzungen für die Gesamtzuführungen zum Prämienfonds des Betriebes geprüft werden. Um überbetriebliche Vergleiche zu ermöglichen, sind die Berichtsvordrucke formgebunden. (Finanzbeirat, Kreditwesen, Geld)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 121