Flagge (1960)
Siehe auch:
Die Staats-F. der SBZ besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold (Gesetz vom 26. 9. 1955, GBl. I, S. 705). Seit 1. 10. 1959 trägt sie [S. 123]auf beiden Seiten in der Mitte das Wappen, Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz. Den ständigen Bemühungen, der „DDR“ und der These von den beiden deutschen Staaten Anerkennung zu verschaffen, dienen auch die Versuche, die F. in der Bundesrepublik und im westlichen Ausland vor allem bei internationalen Kongressen oder Sportveranstaltungen zu zeigen, die bisher meist am Widerstand der Veranstalter gescheitert sind. Dieser politische Zweck hat der neuen F. den treffenden Namen „Spalterflagge“ eingebracht. Für die gesamtdeutsche Olympiamannschaft in Squaw Valley und Rom ist die F. der SBZ ebenfalls nicht zugelassen worden. Auf Anordnung des internationalen Olympischen Komitees ist die gesamtdeutsche Mannschaft unter einer gemeinsamen F., Schwarz-Rot-Gold mit den fünf olympischen Ringen in Weiß, angetreten. (Sport)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 122–123
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