Großhandelsgesellschaften (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969
Durch Ministerratsbeschluß zum 1. 4. 1960 aus den Großhandelskontoren und dem Großhandel der Konsumgenossenschaften gebildet. Sie sollen in Erfüllung der Forderung der Handelskonferenz 1958 zu besserer sortiments- und qualitätsgerechter Versorgung der Bevölkerung beitragen. G. bestehen für Textil- und Kurzwaren, Schuhe und Lederwaren, Technik und Fahrzeuge, Haushaltswaren, Möbel- und Kulturwaren sowie Lebensmittel mit den Branchenbereichen Nahrungs- und Genußmittel. Obst und Gemüse und Haushaltchemie.
G. für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. An Stelle der Großhandelshauptverwaltungen beim Ministerium für Handel und Versorgung wurden Zentrale ➝Warenkontore errichtet. Um die Bevölkerung an der Leitung des sozialistischen Großhandels zu beteiligen, wurden Handelsökonomische Räte gebildet. Zur Ausnutzung der Erfahrungen und der Lagerkapazität des an sich unbedeutenden privaten Großhandels soll dieser durch Abschluß eines Warenbereitstellungsvertrages oder Aufnahme von staatlicher Beteiligung oder durch Eintritt als Gesellschafter in die G. einbezogen werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 153
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