DDR von A-Z, Band 1960
Handelsbank A. G., Deutsche (1960)
Siehe auch:
Am 23. 2. 1956 in Ost-Berlin mit einem Aktienkapital von 30 Mill. DM Ost der Deutschen ➝Notenbank gegründet. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vor allem auf die Finanztransaktionen mit dem „kapitalistischen“ Ausland (Durchführung bankmäßiger Geschäfte im Einfuhr-, Ausfuhr- und Transithandel). Für den Verrechnungs- und Devisen-Verkehr mit den Sowjetblockländern bleibt die Deutsche Notenbank zuständig, die auch das Valuta-Monopol behält, da der Devisenverkehr an die Handelsbank lediglich „delegiert“ wurde und die Endverrechnung immer durch die Deutsche Notenbank läuft.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 160
| Handelsabkommen | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Handelsinspektion, Staatliche |