DDR von A-Z, Band 1960

Handelsbank A. G., Deutsche (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Am 23. 2. 1956 in Ost-Berlin mit einem Aktienkapital von 30 Mill. DM Ost der Deutschen ➝Notenbank gegründet. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vor allem auf die Finanztransaktionen mit dem „kapitalistischen“ Ausland (Durchführung bankmäßiger Geschäfte im Einfuhr-, Ausfuhr- und Transithandel). Für den Verrechnungs- und Devisen-Verkehr mit den Sowjetblockländern bleibt die Deutsche Notenbank zuständig, die auch das Valuta-Monopol behält, da der Devisenverkehr an die Handelsbank lediglich „delegiert“ wurde und die Endverrechnung immer durch die Deutsche Notenbank läuft.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 160


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.