DDR von A-Z, Band 1960
Ingenieurkonto (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966
Seit 1954 bestehende Einrichtung in „volkseigenen“ Industrie- und Konstruktionsbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Erfindungs- und Vorschlagswesen steht. Ein I. ist ein Vertrag zwischen einem Betriebsangehörigen, der sich zu einer termingebundenen technisch-schöpferischen Leistung, und einem Betrieb, der sich zu einer Abgeltung dieser Leistung verpflichtet. Ein I. ist also eine Selbstverpflichtung, die auch kollektiv erfolgen kann. Auch Arbeiter können I.-Inhaber sein.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 177
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