Katastrophenkommission (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Zur Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Katastrophenverhütung und -bekämpfung sind K. gebildet worden (VO v. 14. 12. 1959, GBl. I, 1960, S. 2), und zwar die Zentrale K. für die gesamte SBZ sowie K. der Bezirke und Kreise. Der Minister des Innern ist Vors. der Zentralen K., der als Mitglieder u. a. die Minister für Verkehrswesen, für Land- und Forstwirtschaft, für Gesundheitswesen und für Post- und Fernmeldewesen angehören. Die K. haben das Recht, in ihrem Bereich mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Staats- und Wirtschaftsorganen und Bürgern Maßnahmen anzuordnen, die zur Beseitigung von Gefahrenquellen und zur Bekämpfung von Katastrophen notwendig sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 199
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