Kennziffern (1960)
Siehe auch:
a) Hilfsmittel der Planung und der Kontrolle der Plandurchführung. K. sind identisch mit den oft genannten „staatlichen Planaufgaben“, die von der produzierenden Wirtschaft zu erfüllen sind. Die K. des Volkswirtschaftsplans sind das Ergebnis eines vorangegangenen Planungsvorgangs (Kontrollziffern); sie werden im Rahmen des Volkswirtschaftsplans jährlich im Gesetzblatt veröffentlicht. K. sind teils absolute Zahlen für Mengen oder Werte, teils sind sie prozentuale Steigerungszahlen gegenüber den Vorjahrergebnissen. Die K. werden durch die Staatliche ➝Plankommission an die mittleren Wirtschaftsinstanzen (VVB, Räte der Bezirke und Kreise, Ministerien) gegeben, wo sie aufgegliedert und an die Produktionsbetriebe weitergegeben werden. Besonders wichtige K. der Planung sind: Bruttoproduktion, Warenproduktion, Investitionsfonds, Materialfonds, Importfonds, Zahl der Arbeitskräfte, Senkung der Selbstkosten, Lohnfonds, b) Es gibt außerdem zahllose sog. „wirtschaftlich-technische“ K. zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und des technischen Niveaus in Industriezweigen und Industriebetrieben, z. B. für die Arbeitsproduktivität, den Nutzeffekt der Investitionen, den Grad der Materialausnutzung, den Auslastungsgrad von Produktionseinrichtungen usw.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 199