DDR von A-Z, Band 1960
Kultur- und Sozialfonds (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
[S. 232]Fonds in den Betriebsfinanzplänen, der für betriebliche Sozialleistungen zur Verfügung gestellt wird. Ihm sind jährlich 1,5 v. H. der geplanten Lohnsumme des Betriebes ohne Rücksicht auf die Planerfüllung zuzuführen. Aus ihm werden Werkküchen, Kinderferienlager, betriebliche Kulturhäuser sowie Leistungen an Betriebsangehörige zu besonderen Anlässen (Geburt eines Kindes, Todesfall, Jubiläum usw.) finanziert. Der KuS. ist gemeinsam mit dem Betriebsprämienfonds an die Stelle des Direktorfonds getreten.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 232
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