Leitung, Prinzip der Sozialistischen (1960)
Siehe auch:
Ein in verschiedenen Verordnungen z. T. verwirrend wiedergegebenes Beziehungssystem zwischen leitenden und ausführenden Kräften innerhalb der Betriebe, das bestimmte Rangordnungen (z. B. zwischen Brigadier und Brigademitglied) formal zwar gelten läßt, andererseits aber durch das den Kollektivorganen (Mitgliederversammlung, Kommissionen, Aktivs) eingeräumte Gewicht wieder entkräftet. Der Leiter einer Gruppe (z. B. Brigade) ist für deren Leistungen und Verhaltensformen allgemein voll verantwortlich, soll die einzelnen Mitglieder aber gleichzeitig in die Leitungsfunktion einbeziehen. Dieses ideal postulierte System der Mitbestimmung kommt praktisch nie zur Entfaltung, weil eine letztverantwortliche Instanz nicht vorhanden oder anonym und unverbindlich ist (Staat u. Partei). (Komplexe Leitung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 245
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