DDR von A-Z, Band 1960

Militärstaatsanwaltschaft (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

[S. 267]1953 wurden bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellen von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei oder bei den Divisionsstäben der KVP hatten. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Volkspolizei mußten an VP-Staatsanwälte abgegeben werden. Die Anklageerhebung erfolgte vor den ordentlichen Gerichten.

 

Vom 12. 7. 1954 bis 30. 4. 1955 fand in der Politschule der Kasernierten Volkspolizei in Ost-Berlin ein Lehrgang statt, welchen 71 Teilnehmer aus allen Sparten der Volkspolizei absolvierten. In dem Lehrgang wurden die Teilnehmer [S. 274]zu Staatsanwälten und Untersuchungsführern für die neue Staatsanwaltschaft der Volkspolizei ausgebildet, die nach Schaffung der Nationalen Volksarmee in die M. umgewandelt wurde. Sie untersteht dem ehemaligen Oberstaatsanwalt von Groß-Berlin, Militär-Oberstaatsanwalt Max Berger, der in dieser Eigenschaft den Rang eines Oberst in der Armee bekleidet. Militärstaatsanwälte haben in den Divisionsstandorten ihren Dienstsitz. Ihre Anklagen erheben sie vor den I. (politischen) Senaten der Bezirksgerichte. (Militärstrafrecht)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 267–274


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.