Objektlohn (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965
Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft der SBZ eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauwerke oder Teile feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung, die unter Umgehung und Ablösung des Systems der Arbeitsnormen erzwungen werden soll. Die O.-Summen werden nämlich so niedrig angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d. h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Die Bauarbeiterschaft lehnt dieses neue Lohnsystem ab, wobei sie mit Recht darauf hinweist, daß die Wirtschaftsverwaltungsstellen und Betriebsleitungen erst für einen kontinuierlichen Produktionsablauf sorgen sollen. In der Bauwirtschaft wurden daher 1958 nur 10 v. H. der Bauleistungen von O.-Brigaden erbracht. Auch in Betrieben einiger anderer Industriezweige wurde seit Anfang 1960 versuchsweise der O. eingeführt, z. B. in Maschinenbaubetrieben, auf Werften, in Gießereien. Das Regime weiß, daß es bei der Einführung des O. vorsichtig vorgehen muß, um den Arbeitswillen der Belegschaften nicht zu stark zu strapazieren und politische Weiterungen zu vermeiden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 296
| Objektivismus | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Oder-Neiße-Linie |