DDR von A-Z, Band 1960

Öffentlicher Dienst (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

An Stelle des früheren Beamten ist der Mitarbeiter des Staatsapparates getreten, der grundsätzlich die gleiche arbeitsrechtliche Stellung hat wie jeder andere Arbeitnehmer. Mitarbeiter des Staatsapparates, die hoheitliche Funktionen ausüben, heißen Staatsfunktionäre. Ihr Arbeitsverhältnis wird durch den Verwaltungsakt der Berufung begründet und durch den der Abberufung beendet. Das gleiche gilt für Hochschullehrer. Die Mitarbeiter des Staatsapparates unterliegen besonderen Disziplinarbestimmungen (Arbeitsdisziplin, Disziplinarmaßnahmen). Eine besondere Altersversorgung gibt es nicht mit Ausnahme für die Angehörigen von technischen und wissenschaftlichen Berufen, darunter für Lehrer, sowie für die Angehörigen der Post und der Eisenbahn. (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 297


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.