Patenschaften (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Sonderformen der Freundschaftsverträge. Diese sollen ihren politischen Zweck auf eine vorwiegend propagandistische und ideologisch-gesinnungsformende Weise erfüllen. Dagegen sollen P., die meist Schulen, oder auch Hochschulen mit „volkseigenen“ Betrieben, LPG u. ä. abschließen, ihren politischen Zweck auf eine vorwiegend pädagogische Weise erfüllen, stärker gebunden an den Schulunterricht und die Arbeit der Jungen Pioniere. (Dabei werden Freundschaftsverträge zuweilen als P. bezeichnet und umgekehrt. — P., die gute Schüler innerhalb der Klassen für schlechte übernehmen, bleiben hier außer Betracht.) Über den Sinn der P. heißt es in der „Deutschen Lehrer-Zeitung“ v. 20. 8. 1955: „Wenn auch die Mehrzahl unserer Schulen schon seit Jahren eine Verbindung mit sozialistischen Betrieben besitzt, so wurde doch bisher der eigentliche Zweck dieser Verbindung, nämlich die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Erziehungsarbeit unserer Schule, nur ungenügend erfüllt. Meist waren die Verpflichtungen der Betriebe und Schulen nur materieller oder kultureller Art und konnten somit keine grundsätzliche Verbesserung der Erziehungs- und Bildungsarbeit erreichen.“ (Patenschaftsverträge)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 305
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