DDR von A-Z, Band 1960
Postsparkasse (1960)
Siehe auch:
Zur Teilnahme am P.-Dienst sind alle natürlichen Personen berechtigt, die einen Personalausweis der „DDR“ besitzen oder in einem solchen eingetragen sind. Die Postsparkonten [S. 316]werden beim Postsparkassenamt Berlin geführt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 315–316
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