Postzensur (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969
Das im Art. 8 der Verfassung garantierte Postgeheimnis wird ständig gebrochen. Vielen Hauptpostämtern sind Kontrollstellen des SSD koordiniert. Insgesamt bestehen 47 solcher Briefkontrollstellen des SSD, früher „Auffangstelle für anti-demokratischen Schriftverkehr (AFAS)“ genannt, die vor allem die aus dem Westen kommende und auch nach dort gerichtete Post kontrollieren. Der Telefon- und Telegrafenverkehr wird durch besondere Beauftragte der Post überwacht. Diese haben den Auftrag, verdächtige Sendungen dem SSD zuzuleiten.
Die Paketkontrolle wird durch das Amt für ➝Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) durchgeführt. Es gibt Paketkontrollämter in Berlin O 17, Dresden, Leipzig, Erfurt, Magdeburg und Schwerin. (Post- und Fernmeldewesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 316
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