Präsident der Republik (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966
Bis 12. 9. 1960 Staatsoberhaupt der „DDR“, im wesentlichen mit repräsentativen Befugnissen ausgestattet (verfassungsrechtliche Stellung schwächer als die des Bundespräsidenten, Art. 101–108 der Verfassung). Der PdR. verkündete die Gesetze (ohne Einspruchsmöglichkeit), nahm die eidliche Verpflichtung der Regierungsmitglieder vor, vertrat die „DDR“ im völkerrechtlichen Verkehr und übte unter Beratung durch den Gnadenausschuß der Volkskammer das Begnadigungsrecht aus (Gnadenrecht). Der PdR. wurde von der Volkskammer mit einfacher Mehrheit auf vier Jahre „gewählt“ (Mindestalter: 35 Jahre). — PdR. war seit Errichtung der „DDR“ (im Oktober 1949) bis zu seinem Tode am 7. 9. 1960 Wilhelm ➝Pieck. Das Amt des PdR. wurde am 12. 9. 1960 einem Staatsrat übertragen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 318
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