DDR von A-Z, Band 1960
Staatsplanvorhaben (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Beurteilung, Entscheidung, Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat direkt unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum der Durchführung und zu erreichende Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst als St., nachdem sie — entweder im Rahmen des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan oder als Sonderverfügung — im Gesetzblatt veröffentlicht wurden. St. werden oft auch Staatsplanpositionen genannt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 395