DDR von A-Z, Band 1960

Staatsplanvorhaben (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Beurteilung, Entscheidung, Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat direkt unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum der Durchführung und zu erreichende Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst als St., nachdem sie — entweder im Rahmen des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan oder als Sonderverfügung — im Gesetzblatt veröffentlicht wurden. St. werden oft auch Staatsplanpositionen genannt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 395


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.