DDR von A-Z, Band 1960

Zensur (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Dem Wortlaut der Verfassung nach „findet“ in der SBZ „Pressezensur nicht statt“, sind „die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre frei“. Doch wird, wie auch im Dritten Reich und in vielen anderen „modernen“ totalitären Herrschaftsformen, eine sehr wirksame Z. in der Form der Zulassung, Anleitung und Kontrolle der Verlage, Lektoren, Redakteure, Kulturschaffenden ausgeübt; es werden also im allgemeinen nicht Konzepte oder Manuskripte, sondern Menschen zensiert, korrigiert und unter Umständen auch unterdrückt.

 

Die Vor- und Nach-Z. durch die SMAD (Besatzungspolitik) wurde von 1947 bis 1949 nach und nach aufgehoben; im gleichen Maß gingen die Kontrollfunktionen auf deutsche, durchweg mit linientreuen Kommunisten besetzte Organe über Ihre Beteiligung an der Besetzung von Schlüsselstellungen, an den Planungen (z. B.) der Verlage geht jedoch im allgemeinen und im einzelnen so weit, daß sie einer Vor-Z. im Effekt nicht nachsteht. Auch sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen ausgedruckte Bücher, Zeitschriften- oder Zeitungsausgaben vor oder während der Auslieferung zurückgezogen und vernichtet oder abgeändert werden mußten. Die Nach-Z. geschieht häufig in der Gestalt einer öffentlichen Kritik und Selbstkritik, die auch durch gelenkte „spontane“ Mißfallensäußerungen der „Werktätigen“ erzwungen oder unterstützt werden kann und bis zum Widerruf selbst wissenschaftlicher Arbeiten führt. Unter dem Druck dieser Z. „neuen Stils“, an deren Ausübung auch die Fachverbände, so für den Bereich der Literatur der Deutsche ➝Schriftsteller-Verband, teilhaben, hat ein Autor wie Brecht z. B. sein „Verhör des Lukullus“ ändern müssen, so daß davon eine unzensierte und eine „zensierte“ Fassung existieren.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 466


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.