Altenteil (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969
Tritt ein Bauer, der zur Gewährung eines A. verpflichtet ist, in eine Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaft ein, so bleibt das A. bestehen. Praktisch ist die Erfüllung jedoch in Frage gestellt. Der Rat des Kreises kann indessen in Ausnahmefällen nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Altenteilsverpflichteten und des Altenteilsberechtigten für eine Übergangszeit eine staatliche Beihilfe gewähren, in die auch kostenlose ärztliche Behandlung (einschließlich der Gewährung von Medikamenten) wie an Familienangehörige durch die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) einbezogen ist. (§ 25 Gesetz vom 3. 6. 1959, GBl. I, S. 577; Anordnung vom 27. 10. 1959, GBl. I, S. 848)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 21