Arbeiterkomitee (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Unter dem Eindruck der revolutionären Vorgänge in Polen und Ungarn begannen die Machthaber, eine Erweiterung das Mitbestimmungsrechts in den VEB zu erörtern. Das 29. Plenum des ZK der SED schlug im Nov. 1956 vor, in den VEB Organe zu bilden, die A. oder ähnlich genannt werden sollten. Von vornherein dachte man nicht an einen grundsätzlichen Wandel. Die Befugnisse der A. sollten sich nicht wie die der Arbeiterräte in Jugoslawien auf die Führung der Betriebe erstrecken, sondern nur darauf, zum Betriebsplan, zu neuen technischen Verfahren, zur Verbesserung der Arbeitsorganisation, zur Senkung der Selbstkosten und zur Rentabilität der Betriebe u. ä. Stellung zu nehmen. Sie sollten im wesentlichen also eine beratende Funktion haben, während die BGL sich ausschließlich der Wahrung der Interessen der Belegschaften widmen sollten.
In 18 ausgesuchten Betrieben verschiedener Industriezweige wurden A. gebildet. Über ihre Tätigkeit herrschte in der sowjetzonalen Publizistik Schweigen, so daß der Verdacht verstärkt wurde, daß man sie nicht ernst gemeint hatte. Anfang 1958 wurden die A. aufgelöst, und ihre Aufgaben gewerkschaftlichen Organen, den Ausschüssen für Produktionsberatungen, übertragen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 26
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