Arzt, Praktischer (1962)
Siehe auch:
Die Spezialisierung der Ärzte in zahlreiche Sparten von Fachärzten, seit 1951 nach dem Modell der SU vorangetrieben, ließ für den PA. keinen Raum. Nach langen parteiinternen Auseinandersetzungen wurde 1958 die Zweckmäßigkeit eines PA. bejaht. Das Programm des Gesundheitswesens setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung, also Staatliche Praxen, Ambulatorien und Betriebsgesundheitswesen, voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ärzte als PA. tätig bleibt. Allerdings macht ein festes „Berufsbild mit dreijähriger Ausbildungsdauer“ (nach Erlangung der Approbation) auch den PA. zu einer besonderen Art von Spezialisten innerhalb des Gesundheitswesens. Demgemäß gilt der PA. seit Jan. 1961 als Facharzt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 39
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