DDR von A-Z, Band 1962

Außenhandel, Kammer für (KfA) (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Die im Nov. 1952 als Institution des Außenhandels unter Aufsicht des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gegr. KfA setzt sich aus Vertretern der Außenhandelsunternehmen und Exportbetriebe zusammen. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission.

 

Ihre Aufgaben für die Handelsbeziehungen zu den sozialistischen Ländern sind bedeutungslos. Hauptaufgabe sind Herstellung von Kontakten zu Handels- und Wirtschaftskreisen der westl. Länder und Abschluß von Handelsabkommen (Kammerabkommen). Zur „Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen“ unterhält die KfA in diesen ändern Handelsvertretungen, die jedoch in Wirklichkeit Aufgaben einer diplomatischen Vertretung mit dem Ziel der De-facto-Anerkennung der „DDR“ wahrnehmen sollen.

 

Der KfA obliegen außerdem die Anleitung des Leipziger Messeamtes und die Durchführung internationaler Messen und Ausstellungen. Zur Unterstützung der Exportetriebe unterhält sie Auskunfts- und Beglaubigungsstellen in den wichtigsten Industriestädten der SBZ. (Außenhandel)

 

Literaturangaben

  • Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 48


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.