DDR von A-Z, Band 1962

Betriebsschutz (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Unabhängig von den Kampfgruppen der SED und weit älter als sie, ist der B. eine Gliederung der Volkspolizei. Er hat, rund 75.000 Mann stark, die ständige Bewachung und den Werkschutz in Betrieben und Behörden aller Art. Er zerfällt in den Betriebsschutz „A“ (aktive Volkspolizisten) und „B“ (Arbeitnehmer der Betriebe, die nur für Zwecke des B. unter Polizeibefehl stehen, und seit 1. 1. 1954 Lohnzuschläge beziehen. Um Arbeitskräfte für die Produktion zu gewinnen, wurde ab 1. 1. 1958 der Bestand des zivilen Werkschutzes („B“) örtlich etwas verringert. — Als Volkspolizisten wirken die Angehörigen des B. „A“ als Ausbilder in den Kampfgruppen. Die Angehörigen des B. „B“ gehören fast stets den Kampfgruppen an.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 70


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.