Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Durch VO vom 22. 4. 1954 geschaffene, den Räten der Bezirke unterstellte staatliche Institutionen mit örtlichen Außenstellen, die den gesamten privaten und gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen und Gespannen zu lenken und zu kontrollieren haben. Bei den BDK ist für jeden Gütertransport über mehr als 50 km eine Genehmigung einzuholen. Zur Sicherstellung der Rückladungen [S. 76]bestehen an vielen Orten Lkw-Meldestellen, die ebenfalls den BDK unterstellt sind. Die „volkseigenen“ Kraftfahrbetriebe (Kraftverkehr) und die „volkseigenen“ Kraftfahrzeug-Instandsetzungsbetriebe sind den BDK unterstellt. Die BDK sind an die Weisungen der für ihren Bezirk zuständigen Transportausschüsse gebunden. (Verkehrswesen, Spedition)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 75–76
| Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Bezirksgericht |