DDR von A-Z, Band 1962
Erschwerniszuschläge (1962)
Siehe auch:
- Erschwerniszuschlag: 1969
Für die Zeit betriebsbedingter Arbeitserschwernisse, die nicht im Tariflohn oder durch die Eingruppierung in die Lohn- und Gehaltsgruppen (Lohngruppe) berücksichtigt sind, werden nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches E. gezahlt. Die Höhe der E. wird in Rahmenkollektivverträgen festgelegt. Die E. sollen nicht mehr in prozentualen Zuschlägen zum Lohn, sondern in Gestalt fester Beträge gewährt werden. (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 114
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