Finanzbeirat (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
[S. 129]Gremium bei den Räten der Bezirke und Kreise zur Beratung, Koordinierung und Kontrolle der Arbeit aller Finanzorgane, Abt. Finanzen, Banken (Bankwesen), der Deutschen Versicherungsanstalt und Finanzrevision. Der F. soll zweimal im Monat zusammentreten. Im F. werden u. a. die Entwürfe der Haushaltspläne beraten. Der F. berät ferner die Berichte über die wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnisse der in ihrem Bereich liegenden VEW, der Genossenschaften, der Privatwirtschaft und der Halbstaatlichen Betriebe.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind dem Rat, den Plankommissionen bzw. dem Wirtschaftsrat und der SED mitzuteilen, damit entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. (Finanzsystem)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 129
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