DDR von A-Z, Band 1962
Handelsökonomische Räte (1962)
Siehe auch:
- Handelsökonomischer Rat: 1969
Bestehen bei allen Großhandelsgesellschaften und setzen sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammen. Sie sollen den unmittelbaren Einfluß der Käufer auf die Tätigkeit der Großhandelsgesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Konsumgüterversorgung dokumentieren.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 173
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