DDR von A-Z, Band 1962
Hausarbeitstag für Frauen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Berufstätigen Frauen mit eigenem Haushalt wird monatlich ein bezahlter freier Tag gewährt, wenn der Ehemann voll beschäftigt, krank oder dauernd arbeitsunfähig ist, wenn pflegebedürftige Kinder zum Haushalt gehören oder Jugendliche unter 16 Jahren bei der Mutter wohnen und in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen (§ 12 VO über Arbeitszeit und Erholungsurlaub v. 29. 7. 1961, GBl. S. 263). (Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 176