Heimerziehung (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966
Die H. hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche, deren Erziehung nicht durch das Elternhaus gesichert ist, mit Hilfe der Schule zu betreuen (VO über Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen vom 26. 7. 1951, GBl. Nr. 91/51, S. 708). Kinder und Jugendliche, die auf Grund häuslicher Verhältnisse erziehungsschwierig oder straffällig wurden, werden überwiegend in Spezialheime eingewiesen. Neben Spezialkinderheimen für Ober- und Hilfsschüler (1958: 51) gibt es Jugendwerkhöfe (1958: 25). Zu den Normalkinderheimen für Kinder, deren Erziehung im Elternhaus nicht gewährleistet ist, gehörten 1958: 107 Vorschulheime, 240 Kinderheime, 42 Hilfsschulheime. 11 Heime für ausländische Kinder, 63 Jugendwohnheime. Gesamtzahl der Einrichtungen der H. 1959: 665 mit 4.810 Erziehern und 36.925 Plätzen. Die Einweisungen in Jugendwerkhöfe erfolgen auf Grund von Entscheidungen der Jugendgerichte oder werden vom Rat des Kreises angeordnet. Neben den angeführten Einrichtungen gab es 1957 141 konfessionelle Einrichtungen der H. mit 702 Erziehern.
Literaturangaben
- Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S.
- Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 177
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