DDR von A-Z, Band 1962

Ingenieurkonto (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966


 

Seit 1954 nach sowjet. Vorbild eingeführte Einrichtung in „volkseigenen“ Industrie- [S. 189]und Konstruktionsbetrieben, die im Zusammenhang mit dem Erfindungs- und Vorschlagswesen steht. Ein I. ist ein Vertrag zwischen einem Betriebsangehörigen, der sich zu einer termingebundenen technischschöpferischen Leistung, und einem Betrieb, der sich zu einer Abgeltung dieser Leistung verpflichtet. Ein I. ist also eine Selbstverpflichtung, die auch kollektiv erfolgen kann. Auch Arbeiter können I.-Inhaber sein.

 

Im Jahre 1960 sollen aus dem Betriebsprämienfonds sowie „anderen Fonds“ Vergütungen in Höhe von 4,2 Mill. Mark für Leistungen auf Grund von I.-Verträgen ausgezahlt worden sein. Der dadurch erzielte Jahresnutzen in der Produktion wurde mit „weit über 100 Mill. Mark“ beziffert.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 188–189


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.