DDR von A-Z, Band 1962
Inhabersparen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Anonymes Sparen, durch VO vom 4. 2. 1954 eingeführt. Der Sparer ist nicht verpflichtet, sich zu legitimieren oder seinen Namen anzugeben. Er erhält ein Sparbuch mit einer Nummer und eine Sicherungskarte. Die Einlagen werden wie normale Spareinlagen verzinst. Ein- und Auszahlungen können nur bei der kontoführenden Stelle vorgenommen werden. Zum I. sind die Sparkassen, die Banken für ➝Handwerk und Gewerbe und die DBB zugelassen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 189
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