DDR von A-Z, Band 1962

Kammergericht (1962)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963


 

Seit der Spaltung der Berliner Justiz im Jan. 1949 bestehen in West-Berlin und in Ost-Berlin je ein K. Das K. in Ost-Berlin hat für die nicht in die Gerichtsorganisation der SBZ eingegliederten Ost-Berliner Gerichte die gleiche Funktion wie das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung). Es ist die erste und letzte Instanz in Strafsachen besonderer Bedeutung, Berufungsinstanz für die Entscheidungen des den Bezirksgerichten entsprechenden Stadtgerichts Berlin und Kassationsgericht. Das Plenum des K. erläßt Richtlinien, die bisher stets wörtlich mit denen des Obersten Gerichts übereinstimmten. Die praktische Bedeutung des K. ist gering. Ihm gehören nur noch drei Volksrichter an, die in dem einzigen noch bestehenden Senat die wenigen beim K. noch anfallenden Zivil- und Strafsachen erledigen. Präsident des K. war von 1950 bis 1957 der jetzige Vizepräsident des Justizministeriums, Hans Ranke. Seit seinem Weggang ist kein neuer K.-Präsident ernannt worden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 208


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.