Krankenhaus-Ordnung (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963
Die im Nov. 1954 erlassene „Rahmen-K.“ enthielt die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (anfangs mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das Krankenhaus ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden.
Die Krankenanstalten werden nach Größe und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Danach sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes Krankenhaus hat festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich entsprechend zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sind die Poliklinik und alle ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt. Verantwortlich ist er dabei auch für die Verwaltung; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“.
Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung sehr hoch. Schon jetzt kommen auf 1.000 Einwohner 11,8 Betten. Soll 1965 im Siebenjahrplan: 12,0. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 233