DDR von A-Z, Band 1962
Lehrvertrag (1962)
Für die Berufsausbildung gewerblicher Lehrlinge muß ein vom Ministerium für Berufsausbildung vorgeschriebener L. abgeschlossen und der zuständigen Kreisbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (Berufslenkung, Arbeitskräfte). Die L. haben für die Ausbildung in „volkseigenen“ und Privatbetrieben etwa den gleichen Wortlaut.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 259