DDR von A-Z, Band 1962
Militärgerichtsbarkeit (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Eine besondere M. gibt es in der SBZ nicht. Anklagen wegen militärischer Delikte werden vor den ordentlichen Gerichten (in der Regel vor den 1. Senaten der Bezirksgerichte) unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 286