Militärstaatsanwaltschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
1953 wurden bei der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei und bei der Kasernierten Volkspolizei die Stellen von VP-Staatsanwälten eingerichtet, die ihren Sitz bei den Bezirksbehörden der Volkspolizei oder bei den Divisionsstäben der KVP hatten. Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Volkspolizei mußten an VP-Staatsanwälte abgegeben werden. Die Anklageerhebung erfolgte vor den ordentlichen Gerichten.
Vom 12. 7. 1954 bis 30. 4. 1955 fand in der Politschule der Kasernierten Volkspolizei in Ost-Berlin ein Lehrgang statt, den 71 Teilnehmer aus allen Sparten der Volkspolizei absolvierten. Weitere Lehrgänge folgten. Ihre Dauer betrug 14 Monate. In den Lehrgängen wurden die Teilnehmer zu Staatsanwälten und Untersuchungsführern für die neue Staatsanwaltschaft der Volkspolizei ausgebildet, die nach Schaffung der Nationalen Volksarmee in die M. umgewandelt wurde. Diese ist auch für die Verfolgung von Straftaten zuständig, die durch Angehörige der Bereitschaftspolizei begangen werden. Die M. untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Oberste Dienststelle ist der Militär-Oberstaatsanwalt in Berlin-Oberschöneweide. Bis Anfang 1959 war Leiter dieser Dienststelle der ehemalige Oberstaatsanwalt Max Berger, der aus gesundheitlichen Gründen ausschied und durch MOStA Alfred Leibner ersetzt wurde. Der MOStA bekleidet den Rang eines Oberstleutnants in der Armee. Ihm unterstehen die Staatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Die M. ist in mehrere Abt. gegliedert, von denen die Abt. 1 für politische Strafsachen zuständig ist. Anklagen werden vor den ordentlichen Gerichten erhoben (Militärgerichtsbarkeit).
Handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen Offizier, entscheidet das Ministerium für Nationale Verteidigung, ob ein Verfahren durchgeführt wird oder nicht. In den Verhandlungen müssen die Militärstaatsanwälte in Uniform auftreten. (Militärstrafrecht)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 286
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