Naturschutz und Landschaftsgestaltung (1962)
Siehe auch:
Am 15. 2. 1955 wurde in der SBZ ein Naturschutzgesetz erlassen. Es kennt neben Naturschutzgebieten als neue Begriffe „Waldschutzgebiete“ und „Tierschutzgebiete“. Bisher bestehen etwa 350 Waldschutzgebiete, die 1,5 v. H. der Waldfläche der SBZ umfassen. Sie dürfen nur dem Zuwachs entsprechend wirtschaftlich genutzt werden. Besonders ausgeschiedene Banngebiete sind von jeder Nutzung ausgeschlossen. Gebiete in einer Ausdehnung von zusammen 700.000 ha sollen unter Landschaftsschutz gestellt werden. Die Landschaftsgestaltung und Koordinierung der verschiedenen Planungsstellen obliegen verantwortlich den Bezirksräten. Zentralstelle für NuL. ist die Abt. „Landeskultur und Naturschutz“ im Amt für Wasserwirtschaft des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. Die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften hat in Halle das Institut für Landesforschung und Naturschutz eingerichtet. „Naturschutzwochen“ und „Wochen des Waldes“ werden veranstaltet.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 308
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