Objektlohn (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965
Anfang 1959, zunächst in der Bauwirtschaft der SBZ eingeführte kollektive Stücklohnform, bei der für ganze Bauobjekte oder Teile davon feste Gesamtlohnbeträge vorgegeben werden, die angeblich so bemessen sind, daß sie für alle beteiligten Baubrigaden einen „Anreiz für qualitätsgerechte und vorfristige Fertigstellung der Bauvorhaben“ bilden. In Wirklichkeit bezweckt die Einführung des O. eine Erhöhung der Arbeitsleistung. Die O.-Summen werden so angesetzt, daß die Arbeiter intensiver, d. h. im gleichen Zeitraum mehr arbeiten müssen als vorher auf der Basis von Arbeitsnormen. Die Bauarbeiterschaft lehnt dieses neue Lohnsystem ab. In der Bauwirtschaft wurden daher 1960 nur 20 v. H. der Bauleistungen von O.-Brigaden erbracht. Auch in Betrieben einiger anderer Industriezweige wurde seit Anfang 1960 versuchsweise der O. eingetührt, z. B. in Maschinenbaubetrieben, auf Werften, in Gießereien.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 313
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