DDR von A-Z, Band 1962
Polizeistunde (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die P. dauert grundsätzlich von 24 bis 6 Uhr. An Sonnabenden und Tagen vor gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonn- und Feiertagen beginnt die P. um 1 Uhr des darauf folgenden Tages. Die Volkspolizei kann die P. verkürzen, aufheben und zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einen früheren Beginn der P. festsetzen. In der 500-Meter-Zone des Sperrgebietes ist die P. auf 22 Uhr festgesetzt worden. Sämtliche Veranstaltungen im Sperrgebiet müssen vorher bei der Volkspolizei angemeldet werden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 331