DDR von A-Z, Band 1962
Postsparkasse (1962)
Siehe auch:
Die P. wurde durch SMAD-Befehl 109 vom 8. 4. 1946 wieder eröffnet. Heute gilt die „Postsparkassenordnung“ vom 3. 4. 1959 (GBl. I, S. 401 ff). Ein- und Auszahlungen sind bei allen Postämtern möglich; Dokumente sind das Postsparbuch und eine Ausweiskarte gleicher Nummer. Die Postsparkonten werden beim Postsparkassenamt Berlin geführt, die Verzinsung der Einlagen beträgt 3 v. H. Der Anteil der P. an den gesamten Spareinlagen in der SBZ liegt unter 4 v. H. (Sparen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 332
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