Schund- und Schmutzliteratur (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Die Lenkung der gesamten literarischen Produktion Verlagswesen) gibt dem SBZ-Regime die Handhaben, das Erscheinen von Schmutzliteratur im engeren Sinne zu verhindern; zur SuSI. werden aber nicht nur minderwertige Kriminal- und Sexualschmöker, sondern auch Schriften gerechnet, die „den moralischen und politischen Anschauungen der Werktätigen widersprechen“; Erwachsene, die in diesem überaus dehnbaren Sinne die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ der Jugend gefährden, sollen zur Verantwortung gezogen werden. (VO zum Schutze der Jugend vom 15. 9. 1955.) Im Sinne dieser VO können sogar westdeutsche Tageszeitungen als SuSI. behandelt werden, während Hetzliteratur kommun. Tendenz natürlich nicht als solches gilt, sondern sogar von einigen Ministerien in eigenen Verlagen herausgebracht und verbreitet wird.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 386
| Schumann, Kurt | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Schur, Gustav Adolf |