DDR von A-Z, Band 1962

Sekretär des Gerichts (1962)

 

 

Siehe auch:


 

[S. 391]Der SdG. ist durch das neue GVG (Gerichtsverfassung) an Stelle der früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (soweit es sich nicht um die Tätigkeit des Schriftführers handelt) und des früheren Rechtspflegers eingesetzt worden. Er leitet die Geschäftsstelle des Gerichts und übt außerdem einige richterliche Funktionen besonders in der Zwangsvollstreckung aus.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 391


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.