DDR von A-Z, Band 1962
Staatsplanvorhaben (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979
St. sind volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben, die der Entscheidung, Lenkung und Kontrolle durch die Staatliche ➝Plankommission oder den Ministerrat unterliegen. St. werden in den Volkswirtschaftsplänen einzeln genannt, wobei Wertumfang, Zeitraum und Kapazität festgelegt werden. Solche Investitionsvorhaben gelten erst als St., nachdem sie — entweder im Rahmen des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan oder als Sonderverfügung — im Gesetzblatt veröffentlicht wurden. (Staatsplanpositionen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 419
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