DDR von A-Z, Band 1962

Übersiedlung in die Bundesrepublik (1962)

 

 

Siehe auch:


 

Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wann ein Bürger in die Bundesrepublik übersiedeln darf. Anträge auf Ü. sind bei den Abt. Innere Angelegenheiten der Kreisverwaltungen (Kreis) zu stellen. Die Antragsteller werden dann zu einer Sitzung der Kommissionen für den innerdeutschen Reiseverkehr geladen. In dieser Sitzung wird über den Antrag auf Ü. entschieden. Seit den Abschnürungsmaßnahmen in Berlin am 13. Aug. 1958 sind Anträge auf Ü. nicht mehr genehmigt worden.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 446


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.