DDR von A-Z, Band 1962
Übersiedlung in die Bundesrepublik (1962)
Siehe auch:
Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wann ein Bürger in die Bundesrepublik übersiedeln darf. Anträge auf Ü. sind bei den Abt. Innere Angelegenheiten der Kreisverwaltungen (Kreis) zu stellen. Die Antragsteller werden dann zu einer Sitzung der Kommissionen für den innerdeutschen Reiseverkehr geladen. In dieser Sitzung wird über den Antrag auf Ü. entschieden. Seit den Abschnürungsmaßnahmen in Berlin am 13. Aug. 1958 sind Anträge auf Ü. nicht mehr genehmigt worden.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 446