DDR von A-Z, Band 1962
Volksbefragung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966
Der durch das „Ges. über die Bildung des Staatsrates der DDR“ vom 12. 9. 1960 neu gefaßte Art. 106 der Verfassung zählt zu den Aufgaben des Staatsrates eine „allgemeine V.“, ohne Näheres über den Zweck und das dabei anzuwendende Verfahren anzugeben. Die V. ist nicht mit den schon immer in der Verfassung vorgesehenen Volksbegehren und Volksentscheid zu verwechseln.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 463