Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975
In der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) zusammengeschlossene, als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehende, dem Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft unterstellte zentrale Organisation zur Erfassung (Ablieferungspflicht) und zum Ankauf (Freie Spitzen) der gesamten landw. Marktproduktion mit Kreis- und Bezirkskontoren in der gesamten SBZ. Auch der Handel mit Zucht- und Nutzvieh ist von den am 1. 1. 1952 gegr. volkseigenen Handelskontoren für Zucht- und Nutzvieh (VHZN) nach deren Auflösung am 30. 6. 1958 auf die VEAB übergegangen. Durch die VEAB wurde die freie Betätigung des Privathandels ausgeschaltet. (Landwirtschaft)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 464
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