Volkszählung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen werden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen durchgeführt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1957 beschlossen, 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ durchzuführen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1960 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am 11. 12. 1957 erlassenen Gesetz zur V. war der Zähltermin auf den 15. 1. 1959 festgelegt worden. Vorher wurde am 20. 2. 1958 im Landkreis Leipzig eine Probezählung durchgeführt. Mit der Begründung, daß die Bevölkerungsstatistik der SBZ bisher noch nicht in der Lage war, eine Darstellung der nach 1945 eingetretenen Umschichtung der Klassen und Zwischenschichten der Bevölkerung darzulegen, wollte man in Anlehnung an die sowjet. Methodik eine neuartige „Klasseneinteilung der Bevölkerung“ vornehmen. Der Stand der Angestellten sollte in der Klasse der Arbeiter aufgehen. Die Intelligenz wollte man nur vorläufig als besondere Klasse erfassen, da sie im kommun. Staat früher oder später in der Arbeiterklasse aufgehen würde. Vor allem die in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Landwirtschaft Tätigen sollten besondere neue Klassen bilden. Als weitere Neuerung sah man eine Einteilung nach drei verschiedenen „Familientypengruppen“ vor. Die Zuordnung sollte nach der Klassenzugehörigkeit und Herkunft der Ehepartner erfolgen. Eine Erfassung der Bevölkerung nach Konfessionen war nicht vorgesehen.
Die Durchführbarkeit eines solchen Zählprogramms wurde von Experten in der BRD bezweifelt. Die mit 24 Mill. DM Ost veranschlagten Mittel waren zu niedrig angesetzt. Nach der Probezählung im Landkreis Leipzig wurde die V. in der SBZ ohne Kommentar verschoben. Weder 1960 noch 1961 ist in der SBZ eine V. vorgesehen. Die letzte gesamtdeutsche V. ist die Volks- und Berufszählung vom 29. 10. 1946, für die eine einheitliche Anweisung, das Kontrollratsgesetz Nr. 33 vom 20. 7. 1946, für alle Besatzungszonen vorlag.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 469
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